Das Projekt wurde vorgängig mit dem Beschuldigten als Mitarbeiter der Firma C. besprochen und zwischen dem 26. Oktober 2017 und dem 30. Oktober 2017 teilweise realisiert. Anlässlich eines Augenscheins seitens der Gemeinde Würenlingen wurden am 30. Oktober 2017 jedoch diverse Verstösse gegen die am 4. Juli 2017 durch den Gemeinderat Würenlingen erteilte Baubewilligung festgestellt. Insbesondere lag für den Kiesaushub, welchen die Firma C. ausführte, keine Bewilligung vor (vgl. BO act. 86 ff.). Auf Grundlage dieser Feststellung wurde am 9. November 2017 ein Baustopp verfügt und der Zeuge D. wurde aufgefordert, für den Kiesaushub eine nachträgliche Baubewilligung einzuholen.