4.2.3. Wie der Beschuldigte korrekt ausführt, wurde D. hinsichtlich des Kiesaushubs auf der Baustelle in Würenlingen mit Strafbefehl vom 9. Juli 2020 der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz und Umweltschutzgesetz schuldig gesprochen. Dieser Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (vgl. Strafregisterauszug D., Bundesordner [BO]) und betrifft den Lebenssachverhalt, der auch vorliegend zu beurteilen ist. Das Doppelbestrafungsverbot setzt jedoch voraus, dass sich ein zweites Strafverfahren gegen dieselbe beschuldigte Person richtet, mithin Täteridentität vorliegt (vgl. Ziff. 4.2.2 hiervor). Dies ist vorliegend offenkundig nicht der Fall.