4. 4.1. Der Beschuldigte macht weiter geltend, D. sei für den Aushub von Kiessand auf seinem Grundstück mit Strafbefehl vom 9. Juli 2020 wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz verurteilt worden. Es handle sich vorliegend deshalb um eine bereits abgeurteilte Sache (vgl. Plädoyer Berufungsverhandlung Beschuldigter S. 2).