2. Die Vorinstanz hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte im Namen der Firma C. zwischen dem 26. Oktober 2017 und dem 30. Oktober 2017 im Auftrag von D. auf dessen Grundstück Kiessand für ein Bauprojekt habe ausheben lassen, ohne dass hierfür eine Bewilligung vorgelegen habe. Indem der Beschuldigte es als verantwortlicher Vertreter der Firma C. pflichtwidrig unterlassen habe, das Vorliegen einer entsprechenden -6-