"1. In Gutheissung der Berufung sei der Beschuldigte freizusprechen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz. 2. Das vorinstanzliche Urteil vom 27. Juli 2021 (ST.2021.52) sei vollumfänglich aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7% MwSt." Ausserdem stellte er folgende prozessualen Anträge: "1. Es seien die Vorakten beizuziehen. 2. Es seien die Befragungsprotokolle der Hauptverhandlung zu edieren. 3. Es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen." -5-