1. Es sind keine Untersuchungskosten entstanden. 2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 850.00. […]" 2. 2.1. Am 27. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden mit Befragung des Beschuldigten sowie der Zeugen D., G. und H. statt. 2.2. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: "1. Die Anträge der Staatsanwaltschaft seien abzuweisen. 2. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe frei zu sprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden fällte gleichentags das folgende Urteil: