Der Beschuldigte hat zwischen dem 26.10.2017 und dem 30.10.2017 als verantwortlicher Vertreter der C., […], im Auftrag und auf dem Grundstück von D. (separater bereits rechtskräftiger Strafbefehl) in Würenlingen, […], ca. 20 x 30 x 3.60 Meter Kiessand für das Bauprojekt auf der Nachbarsparzelle ausheben lassen, ohne dass hierfür eine Bewilligung vorlag. Als Vertreter der C., die in Sachen Aushubarbeiten spezialisiert ist, hätte der Beschuldigte sicherstellen müssen, dass für den Abbau des Kiessands eine entsprechende Bewilligung vorliegt, was er pflichtwidrig nicht tat. II. Anträge