Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 29. März 2021 folgende Anklage gegen den Beschuldigten: "I. Zur Last gelegte strafbare Handlung (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) durch fahrlässige Ausbeutung von Kies ohne Bewilligung gemäss Art. 70 Abs. 1 lit. g i.V.m. Abs. 2 GSchG Der Beschuldigte hat fahrlässig ohne Bewilligung Kies ausgebeutet.