8.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers A., Rechtsanwalt Julian Burkhalter, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 8'000.00 auszubezahlen. - 27 - 8.4. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird zufolge Anerkennung verpflichtet, dem Privatkläger G. einer Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von Fr. 588.50 zu bezahlen. Das Obergericht beschliesst: