- ca. 34 Gramm Marihuana, d.h. 21 Gramm aus Minigrips sowie ca. 13 Gramm ab Schachtel auf Schreibtisch Beschuldigter (verwahrt bei Kapo Aargau Betäubungsmittelgruppe) - 25 - Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.3. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände sind den berechtigten Personen innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herauszugeben: