Der amtliche Verteidiger hat – ausgehend von einem Stundenansatz von Fr. 300.00 eine Kostennote über Fr. 4'510.00 zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer eingereicht. Auf diese kann jedoch nur begrenzt abgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass zum vornherein nur noch Anträge und Ausführungen im Rahmen der Bindungswirkung des bundesgerichtlichen Urteils zulässig waren. Insbesondere der für die Eingabe vom 17. Mai 2022 geltend gemachte Aufwand von 11.40 Stunden erscheint erheblich überhöht und ist um 5 Stunden zu kürzen. Zwar hat der amtliche Verteidiger zahlreiche Ausführungen zur Lage in Sri Lanka gemacht, was das Thema der Landesverweisung betrifft, jedoch kann die Schilderung einzelner