Anzumerken ist zudem, dass dem Beschuldigten keine spezielle frühere politische Tätigkeit seiner Eltern in Sri Lanka bekannt ist (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 33). Denkbar ist überdies, dass sich in der fraglichen Periode auch die Beurteilungsgrundlagen verbessern, die eine Einschätzung der Situation in Sri Lanka erlauben, zumal die Quellenlage heute dünn und zum Teil wenig zuverlässig ist. In der zitierten Lagefortschreibung wird denn auch massgeblicher Bezug auf Gegebenheiten, wie namentlich die Coronapandemie genommen, deren weiterer Verlauf höchst ungewiss ist.