Dem Vorbringen des Beschuldigten, dass er die sozialen Bedingungen Sri Lankas nicht kenne, ist weiter zu entgegnen, dass er sich diesen ohne Weiteres anpassen kann, zumal er durch seine Erziehung und sein familiäres und verwandtschaftliches Umfeld über die Grundkenntnisse der Sprache sowie der Kultur verfügt. Er lebte gemäss eigenen Angaben während der Schulzeit zwar etwa während eines Jahres bei einer Pflegefamilie und hat in dieser Zeit nicht viel von der Kultur mitbekommen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 30). Jedoch lebte er bis auf dieses Jahr bei seiner Mutter bzw. bei Verwandten seines Vaters, womit er die tamilische Kultur ausreichend kennenlernte.