Dieser Wille zur beruflichen Integration ist dem Beschuldigten zugute zu halten. Jedoch hat er es trotz aller Chancen bis anhin verpasst, eine Ausbildung zu absolvieren und so den Grundstein für ein selbstständiges Leben zu legen: Sowohl die Ausbildung zum Automobilassistenten als auch jene zum Lüftungsbauer hat er abgebrochen. Weiter bezog er bereits in jungem Alter Sozialhilfe (act. 1218, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 28). Es erscheint zumindest fraglich, ob er die Ausbildung zum Maler EFZ erfolgreich beenden wird.