4.4.3. Die persönliche Situation des Beschuldigten ist – anders als noch im Zeitpunkt des Urteils des Obergerichts vom 22. Oktober 2020 – so, dass er und seine Freundin D. am 14. Oktober 2021 und somit während des vorzeitigen Strafvollzugs geheiratet haben, was mit einem Auszug aus dem Eheregister belegt wird. Diesbezüglich haben sich ihre Ausführungen anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Der Beschuldigte ist nach wie vor kinderlos. Die Ehegatten lassen jedoch ausführen, nach der Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug zusammenziehen und eine junge Familie gründen zu wollen.