BetmG, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu einem Freiheitsentzug nach JStG von 50 Tagen verurteilt. Vorliegend wird er erneut wegen zahlreicher Delikte, die er im Zeitraum zwischen dem 3. September 2016 und dem 11. Mai 2018 verübt hat, schuldig gesprochen. Die genannten Delikte wurden vom Beschuldigten als Minderjähriger und im jungen Erwachsenenalter begangen, jedoch können sie nicht mehr als «bloss» episodenhaft bezeichnet werden.