Zusammengefasst bleibt es bei der mit Urteil des Obergerichts vom 22. Oktober 2020 festgesetzten Strafe, d.h. der Beschuldigte ist zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 ¼ Jahren, zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 10.00, d.h. Fr. 100.00, sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 zu verurteilen.