Auch die Täterkomponente wirkt sich nach Berücksichtigung der aktuellen Verhältnisse des Beschuldigten nach wie vor neutral aus. Der Beschuldigte ist mittlerweile 24 Jahre alt. Er befindet er sich seit dem 2. Juli 2018 in Haft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug, wobei er sich weitestgehend wohlverhalten hat, was neutral zu berücksichtigen ist. Am 14. Oktober 2021 hat er während der Haft geheiratet, was für sich genommen keine wesentliche Veränderung in den persönlichen Verhältnissen darstellt. In beruflicher Hinsicht haben sich soweit ersichtlich keine Änderungen ergeben.