Es ist an dieser Stelle zu wiederholen, dass sich das Gericht bei der Beurteilung des subjektiven Tatbestands häufig nur auf äusserlich feststellbare Indizien und auf Erfahrungsregeln stützen kann, die ihm Rückschlüsse von den äusseren Umständen auf die innere Einstellung des Täters erlauben. Bei heftigen Schlägen mit einem Teleskopschlagstock besteht bei der Handhabung des - 10 -