Einerseits stellt das Verbot der reformatio in peius vorliegend kein Hindernis dar, zumal die Staatsanwaltschaft sowie der Privatkläger A. im Berufungsverfahren einen Schuldspruch der versuchten schweren Körperverletzung beantragt haben und das Obergericht in seinem Urteil vom 22. Oktober 2020 bereits einen entsprechenden Schuldspruch ausfällte. -8-