nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht möglich. Das Sachgericht kann die Staatsanwaltschaft nicht zur Änderung oder Erweiterung einer Anklage verpflichten, sondern ihr gemäss Art. 333 Abs. 1 StPO lediglich Gelegenheit dazu geben. Dem Sachgericht ist es zudem untersagt, die Rolle der Anklage zu übernehmen. Im Gerichtsverfahren gilt grundsätzlich das Immutabilitätsprinzip. Eine Anwendung von Art.