Es überzeugt auch nicht, dass ein Beschuldigter, dem vorgeworfen wird, er habe in Kauf genommen, eine andere Person ernsthaft zu verletzen, nicht damit rechnen müsse, dass das Gericht eine versuchte schwere Körperverletzung prüft; das Gegenteil ist der Fall, was sich denn auch darin zeigt, dass sich der Beschuldigte gegen diesen Vorwurf einlässlich hat wehren können. Das Bundesgericht hat jedoch für das Obergericht verbindlich entschieden, weshalb es damit sein Bewenden hat. -6-