2.6. Mit Eingabe vom 19. April 2022 nahm der Beschuldigte zur Ergänzung der Anklage Stellung und beantragte, diese sei nicht mehr zu hören und der Beschuldigte vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen; weiter sei er zu einer Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten zu verurteilen, und es sei auf eine Landesverweisung zu verzichten. 2.7. Mit Eingabe vom 19. April 2022 nahm der Privatkläger A. Stellung zur Ergänzung der Anklage und beantragte weitere Anpassungen der Anklageschrift sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit Eingabe vom 5. Mai 2022 nahm er erneut Stellung.