2.4. Mit Verfügung vom 28. März 2022 wurde der Oberstaatsanwaltschaft die Gelegenheit gegeben, die Anklage um die subjektiven Elemente einer versuchten schweren Körperverletzung zu ergänzen. Mit Eingabe vom 31. März 2022 hat die Oberstaatsanwaltschaft Ziff. 3 der Anklage ergänzt. 2.5. Mit Verfügung vom 12. April 2022 wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten abgewiesen.