2.2. Mit Eingabe vom 24. März 2022 machte der Beschuldigte Angaben zu seinen aktuellen persönlichen Verhältnissen und reichte diverse Unterlagen ein. Weiter stellte er ein Haftentlassungsgesuch. -4- 2.3. Mit Eingabe vom 24. März 2022 stellte der Privatkläger A. das Hauptbegehren, der Beschuldigte sei u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. In prozessualer Hinsicht beantragte er, dass die Anklageschrift zwecks Ergänzung und Berichtigung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werde.