der Beschwerde im Strafpunkt würde sich eine Behandlung der Rügen betreffend Strafzumessung und Landesverweisung erübrigen, wobei über Letztere unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse im Urteilszeitpunkt neu befunden werden müsse (Urteil 6B_1404/2020 vom 17. Januar 2022 E. 3).