Es ordnete eine Landesverweisung von 7 Jahren mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Ausserdem ordnete es die Einziehung und Vernichtung bzw. die Rückgabe diverser Gegenstände an. Schliesslich wurde über die Zivilforderungen der beiden Privatkläger entschieden, wobei diese teilweise gutgeheissen und teilweise auf den Zivilweg verwiesen wurden.