zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 50.00, d.h. Fr. 9'000.00, Probezeit je - 25 - 4 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 3 Monate Freiheitsstrafe, verurteilt. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers D. wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten zu ¾ mit Fr. 3'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.