Der seit tt.mm.2022 geschiedene Beschuldigte verfügt über ein massgebliches Nettoeinkommen von umgerechnet rund Fr. 4'900.00 pro Monat (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Bei einem Pauschalabzug für die Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufskosten von 20 %, Unterhaltsbeiträgen für den Sohn von Fr. 2'000.00 und einem Abzug für die hohe Anzahl Tagessätze von 15 % resultiert ein Tagessatz von gerundet Fr. 50.00.