Strecke ist insgesamt als anspruchsvoll und keinesfalls gefahrenlos zu qualifizieren, was in besonderem Masse aufgrund der hohen gefahrenen Geschwindigkeiten für die Strecke auf der Autobahn gilt. Entsprechend schwer wiegt die aus der Trunkenheitsfahrt resultierende Gefährdung der Verkehrssicherheit bzw. von Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer und damit einhergehend das Verschulden des Beschuldigten.