Der Beschuldigte wollte am besagten Abend von Q. zu sich nach Hause nach R. fahren (UA act. 26). Die Fahrt nahm jedoch bereits auf der Autobahn A1 in Muhen ein jähes Ende. Er beabsichtigte somit, eine Strecke von rund 40 km zu fahren, von denen er rund 13 km bis zum Unfall zurücklegen konnte. Dabei legte er Streckenabschnitte sowohl inner- als auch ausserorts und schliesslich auch auf der Autobahn zurück. Um ca. 19:00 Uhr musste er sodann, insbesondere auch auf der Autobahn, mit diversen anderen Verkehrsteilnehmern rechnen. Die zurückgelegte - 21 -