SVG und Art. 111 bzw. 122 StGB im Urteil des Bundesgerichts 6B_567/2017 vom 22. Mai 2018 E. 3.1 und hinsichtlich Konkurrenz zwischen Art. 90 Abs. 2 SVG und Art. 117 StGB im Urteil des Bundesgerichts 6B_1125/2020 vom 4. März 2021 E. 5.3). 4. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten schliesslich des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges schuldig. Obschon der Beschuldigte diesen Schuldspruch nicht angefochten hat, kann das Obergericht zugunsten des Beschuldigten auch nicht angefochtene Punkte überprüfen, um gesetzwidrige oder unbillige Entscheidungen zu verhindern (Art. 404 Abs. 2 StPO).