Ergebnis resultiert. Während er anfänglich nach dem Unfall im «FinZ-Set» hinsichtlich des Trinkendes noch 17:00 Uhr angab (UA act. 36), konnte er sich knapp zwei Wochen später anlässlich der delegierten Einvernahme vom 15. Mai 2020 nicht mehr genau erinnern (UA act. 110). Ein Jahr später vermochte er sich an der ersten erstinstanzlichen Hauptverhandlung offenbar plötzlich wieder zu erinnern, dass das Trinkende nun doch erst zwischen 18:00 und 18:30 Uhr gewesen sei (VA act. 165).