Die für das Zurücklegen dieser Distanz verwendete Zeit wurde durch den Bildzeittakt ermittelt, der 30 Frames pro Sekunde bei einer Unsicherheit von +/- 1 Frame (+/- 0.034s) bei der jeweils näher ab der Verkehrsüberwachungskamera liegenden Referenz-Position und +/- 2 Frames (+/- 0.06s) bei der jeweils weiter entfernt liegenden Referenz-Position beträgt. Der Sachverständige verifizierte diese Berechnung der Zeit auf zwei voneinander unabhängige Weisen, indem er einerseits den Zeitstempel der Videoaufnahme und andererseits die im Video bei der Aufnahme eingeblendete Uhrzeit auswertete.