Die Berechnung mittels Orthobild korreliert auch mit der Aussage des Sachverständigen, dass der mittlere Rasterabstand zwischen aufeinanderfolgenden Mittellinien 18 m beträgt (5x18 m = 90 m bzw. 6x18 m = 108 m). Die für das Zurücklegen dieser Distanz verwendete Zeit wurde durch den Bildzeittakt ermittelt, der 30 Frames pro Sekunde bei einer Unsicherheit von +/- 1 Frame (+/- 0.034s) bei der jeweils näher ab der Verkehrsüberwachungskamera liegenden Referenz-Position und +/- 2 Frames (+/- 0.06s) bei der jeweils weiter entfernt liegenden Referenz-Position beträgt.