Auch die Tatsache, dass die Videoaufnahmen für die Aufklärung des Verbrechens unerlässlich sind, da es vorliegend die einzigen aktenkundigen Beweismittel sind, spricht für eine Verwertbarkeit. Geschütztes Rechtsgut ist bei der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln die Verkehrssicherheit sowie mittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Dabei handelt es sich um gewichtige Rechtsgüter.