Eine gesetzliche Grundlage zur Verwendung dieser Aufnahmen zur Strafverfolgung findet sich auf Bundesebene indessen nicht. Insbesondere kann hier die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführte Weisung des ASTRA (ASTRA 73005, Ausgabe 2020 V1.00) vom 1. Juni 2020 nicht als Grundlage dienen, ist sie doch erst nach dem vorliegend zu beurteilenden Ereignis in Kraft getreten. Eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung würde sich hierin aber ohnehin nicht finden.