6.2. Die Vorinstanz hat eine Busse von Fr. 400.00 ausgesprochen. Die Frage, "hesch du schlechte Sex gha" wiegt im weiten Spektrum möglicher sexueller Belästigungen noch leicht. Der Beschuldigte verdient einen Jahreslohn von Fr. 19'571.00 und hat ausser Geschäftsaktiven keinerlei Vermögen (Steuerunterlagen eingereicht am 22. August 2022). Im Ergebnis erscheint eine Busse von Fr. 400.00 als angemessen. 6.3. Der Richter spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus (Art. 106 Abs. 2 StGB).