hat. - 11 - 5.2. Bei der Frage "hesch du schlechte Sex gha" handelt es sich um eine Frage zum Sexualleben der Privatklägerin. Die Privatklägerin wurde vom Beschuldigten unvorbereitet und gegen ihren Willen mit Sexualität konfrontiert. Die Privatklägerin hat denn auch ausgeführt, sie sei schockiert gewesen und habe sich in ihrer Sexualität angegriffen gefühlt. Sie habe sich belästigt gefühlt (Protokoll S. 4). Der objektive Tatbestand der sexuellen Belästigung ist erfüllt.