5. 5.1. Der Beschuldigte hat vor Obergericht auf die Frage "Haben Sie gesagt, hesch du schlechte Sex gha?" ausgeführt: "Sie hat mich immer konfrontiert. Dann habe ich sie gefragt, ob sie schlechten Sex gehabt hat (Protokoll S. 7). Auf erneute Frage bestätigte der Beschuldigte, dass er die Privatklägerin gefragt hat, ob sie schlechten Sex gehabt hat. "Gang dich go ficken" habe er jedoch nicht gesagt (Protokoll S. 8). Es ist damit erstellt, dass der Beschuldigte die Privatklägerin am 30. August 2020 in Q. gefragt hat, ob sie schlechten Sex gehabt hat. Nicht erstellt ist hingegen, ob er in diesem Zusammenhang auch die Formulierung "gang go dich ficken" verwendet