3.2.3. Die Parteien sind zerstritten und machen sich gegenseitig Vorwürfe (vgl. z.Bsp. die Privatklägerin: "Er war der, der immer angefangen hat. Wenn nicht verbal, dann…" [GA act. 32]; der Beschuldigte: "Sie suchte immer ein bisschen den Konflikt…" [GA act. 23], "Das Klima war sehr schlecht. Es hat sich immer mehr angestaut. Wir haben keine Einigung gefunden" [Protokoll S. 6]). Ein Falschbezichtigungsmotiv seitens der Privatklägerin ist unter diesen Umständen nicht ausgeschlossen. Zudem hat die Privatklägerin den Ausdruck "polnische Hure" in zwei verschiedenen Kontexten erwähnt.