Sie habe ihm klargemacht, dass sie das nächste Mal die Polizei rufen werde. Daraufhin habe sie von ihm gehört, dass sie eine "polnische Hure" sei und sie solle zurück nach R.. Danach habe er gesagt, dass sie krank sei. Dann habe sie ihm gesagt, dass die ganze Nachbarschaft wisse, dass er krank sei. Es sei bekannt gewesen, dass er in dieser Zeit Medikamente genommen habe wegen seiner Aggressionen (Protokoll S. 2 f.). Auf Befragung führte die Privatklägerin aus, der Beschuldigte habe sie nicht [vor dem Vorfall am 28. August 2020] schon einmal polnische Hure genannt.