Vor Obergericht führte die Privatklägerin aus, sie wisse noch genau, was am 28. August 2020 an der Q. passiert sei. Der Beschuldigte habe ständig ihr Auto zuparkiert. Sie habe um 13:00 Uhr losfahren wollen. Es sei ein Auto dort gestanden. Sie habe rausgefunden, dass es von einer Privatperson sei. Sie habe angerufen und gefragt, was das Auto da mache. Die Person habe gesagt, das Auto sei im Service. Der Beschuldigte habe das schon einmal gemacht. Nachher habe sie gewartet, dann sei der Beschuldigte herausgekommen. Sie habe ihm klargemacht, dass sie das nächste Mal die Polizei rufen werde.