5. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen vollzogen. -5- 6. Auf den Widerruf des mit Urteil des Aarg. Obergerichts vom 21. September 2017 gewährten bedingten Vollzug (Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 4 Jahre) wird gestützt auf Art. 46 Abs. 2 StGB verzichtet und stattdessen die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Die Probezeit beträgt neu 5 Jahre. 7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: