Als die Privatklägerin darauf die Türe öffnete, erschrak der Beschuldigte (er war überrascht, dass die Privatklägerin Zuhause war obwohl ihr Personenwagen nicht vor der Liegenschaft stand) und sagte zur Privatklägerin, dass sie ihre Scheisse aufräumen soll. Diese sprach den Beschuldigten auf den Diebstahl vom Vortag an und forderte ihn auf, ihr doch den entwendeten Aschenbecher wieder zu geben. Der Beschuldigte lachte nur und fragte die Privatklägerin, ob sie schlechten Sex gehabt habe und sagte zu ihr "gang go dich ficken". Die Privatklägerin wurde durch die Worte des Beschuldigten sexuell belästigt.