Am Sonntag, 30.08.2020 hat der Beschuldigte in Q., den Katzen- Fressnapf der Privatklägerin vor der Haustüre genommen und verteilte die von der Privatklägerin an einem Häufchen liegen gelassenen Zigaretten auf dem Boden. Danach warf er den Napf gegen die Haustüre der Privatklägerin. Als die Privatklägerin darauf die Türe öffnete, erschrak der Beschuldigte (er war überrascht, dass die Privatklägerin Zuhause war obwohl ihr Personenwagen nicht vor der Liegenschaft stand) und sagte zur Privatklägerin, dass sie ihre Scheisse aufräumen soll.