Am Freitag, 28.08.2020, ca. 13.00 Uhr, stellte die Privatklägerin fest, dass ein Auto ihre Ausfahrt versperrte. Ihre Abklärungen ergaben, dass der Beschuldigte dieses Auto dort abgestellt hatte. Als der Beschuldigte in diesem Moment die Liegenschaft in Q., verliess, kam es vor der Liegenschaft zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin. Dabei beschimpfte der Beschuldigte die Privatklägerin als "polnische Hure" und sagte, dass sie "krank sei" und doch zurück nach R. gehen soll.