Am Montag, 14.09.2020, ca. 12.00 Uhr, wollte die Privatklägerin mit ihrem Hund spazieren gehen. Da hat der Beschuldigte zur Privatklägerin vor der Wohnliegenschaft in Q., gesagt, dass die Anzeigeerstattung ein grosser Fehler gewesen sei und sie dies bereuen werde.