1. Am 6. April 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wie folgt Anklage gegen den Beschuldigten: […] I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) 1. Mehrfache Drohung Art. 180 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat mehrfach jemanden vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Zwischen den Wohnungsnachbarn, der Privatklägerin (Bewohnerin Erdgeschoss) und dem Beschuldigten (Bewohner 2. Stock) ist es zu verschiedenen, verbalen Streitigkeiten gekommen.