Dazu ins Bild passt auch, dass er die Prämien der Motorfahrzeugversicherung nicht rechtzeitig bezahlt hat, was das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau veranlasste, die Entzugsverfügung vom 10. Februar 2020 zu erlassen. Trotzdem hat der Beschuldigte danach sein Fahrzeug während längerer Zeit weiter benutzt. - 24 -